
Gemäß Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge VBG12, § 22 Abs. 1 muß die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen und Herabfallen gesichert werden können. Die Durchführungsanweisungen zu dieser Vorschrift besagen ferner, daß auch Pkw-Kombis in diese Forderung eingeschlossen sind. Weitere rechtliche Vorschriften zur Ladungssicherung enthalten z.B. die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO und die Straßenverkehrsordnung StVO, die insbesondere die Beschaffenheit der Fahrzeuge sowie die Verantwortung von Fahrzeughalter und Fahrzeugführer betreffen. Als Standardwerk für die technische Regelung von Ladungssicherung ist sicherlich die DIN75410 zu betrachten. Mit WÜRTH können Sie sicher sein, daß Ihr Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt.
Ihre WÜRTH Fahrzeugeinrichtung und das dazugehörige umfangreiche Zubehörprogramm erleichtern Ihnen nicht nur die tägliche Arbeit durch das ausgeklügelte Ordnungssystem, sondern bietet Ihnen die erforderliche Sicherheit, wenn es um´s Verstauen Ihrer Ladung und Ihrer Betriebsmittel geht.

Die Gefahrgutverordnung Straße GGVS regelt den Transport von Gefahrgut mit Straßenfahrzeugen, insbesondere den von Gasen. Unter Randnummer 21414 GGVS steht zu lesen, daß Gasflaschen liegend zu transportieren sind, wenn sie nicht entsprechend gegen Umfallen gesichert werden können.Hier bietet Ihnen WÜRTH ein umfangreiches Programm zur Transportsicherung von Gasflaschen.
Desweiteren besagt die GGVS, daß beim Transport bestimmter Gase eine ausreichende Be- und Entlüftung des Laderaumes erforderlich ist. Die hierzu benötigten Artikel ergänzen ebenfalls das durchdachte WÜRTH Fahrzeugeinrichtungsprogramm.